Umsetzung von der UN-Behindertenrechts-Konvention
Vor 13 Jahren hat Deutschland den UN-Vertrag unterschrieben.
Darin stehen die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Mit der Unterschrift hat Deutschland den Rechten aus dem UN-Vertrag zugestimmt.
Aber in Deutschland werden immer noch nicht alle Rechte aus dem UN-Vertrag beachtet.
Es muss noch viel für Inklusion gemacht werden.
Für die nächsten 5 Jahre soll die neue Regierung klar sagen:
Die Rechte aus dem UN-Vertrag werden beachtet.
Die neue Regierung soll in ihrer Regierungs-Zeit den UN-Vertrag in den Mittelpunkt stellen: Damit die Inklusion in Deutschland besser wird.
Deshalb gibt es einen Text
Dieser Text ist von dem Deutschen Institut für Menschen-Rechte.
Dort gibt es ein Büro.
Das Büro heißt:
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechts-Konvention.
Die Monitoring-Stelle prüft:
- Wird der UN-Vertrag in Deutschland eingehalten.
- Haben behinderte Menschen in Deutschland die
gleichen Rechte wie alle anderen Menschen auch.
In diesem Text stehen 11 Empfehlungen.
Empfehlungen sind so etwas wie Vorschläge.
Sie sind von der Monitoring-Stelle.
In diesem Text steht:
Das soll von 2021 bis 2025 gemacht werden:
Damit Deutschland die Regeln aus dem UN-Vertrag beachtet.
Hier können Sie den ganzen Text lesen: Umsetzung von der UN-Behindertenrechts-Konvention
Foto: Simon Schmidt/pixabay