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Bundestag muss Triage-Regelungen treffen

04.01.2022
©picture alliance/dpa/dpa-zentral

Die Richter vom Bundes-Verfassungs-Gericht haben gesagt:
Menschen mit Behinderung müssen geschützt werden.
Das steht auch im Grund-Gesetz von Deutschland.
Sie dürfen bei einer Triage nicht benachteiligt werden.

Triage ist ein französisches Wort.
Es heißt sortieren oder aussuchen.

Zum Beispiel:
Viele Menschen sind verletzt.
Oder:
Viele Menschen sind schwer krank.
Ärzte und Ärztinnen können nicht allen gleich-zeitig helfen.
Sie müssen entscheiden:

  • Wem helfen wir zuerst?
  • Wem helfen wir danach?

Und:

  • Wem können wir gar nicht mehr helfen?

Das bedeutet:
Menschen mit Behinderung müssen genauso gut behandelt werden,
wie Menschen ohne Behinderung.

    • Die Bundes-Regierung
    • und der Bundestag
müssen ein Gesetz machen.

In dem Gesetz soll auf-geschrieben werden:
Dass Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen.

Lesen Sie den ganzen Bericht auf der Seite von dem MDR in Leichter Sprache.

Hier finden Sie mehr Informationen über Triage.