Es ist die Frage aufgekommen, ob der leistende Rehabilitationsträger gegenüber den Budgetnehmenden einen einzigen Bescheid mit einer einzigen Zielvereinbarung erlassen muss, oder ob die jeweiligen am Persönlichen Budget beteiligten Leistungsträger für ihre Teilleistungen jeweils Bescheide erlassen und jeweils Zielvereinbarungen abschließen müssen. Für beide Möglichkeiten finden sich im Gesetzestext Anknüpfungspunkte. Weiterlesen